Sehr geehrte Eltern,
vor Ihnen und Ihrem Kind steht in der Jahrgangsstufe 4 die Entscheidung für eine weiterführende Schule. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Ablauf des Schuljahres 2014/2015 legt folgende Termine fest:.
§ Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden ist, können bis zum 10. Juli 2015 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
§ Die schriftliche Eignungsprüfung für das Gymnasium findet am 05. März 2015 an den Grundschulen statt.
§ Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird bis zum 13. März 2015 schriftlich mitgeteilt.
§ Die Eltern von Schülern, denen keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können nach bestandener Eignungsprüfung
bis zum 25. März 2015 einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
§ Sofern die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt wird, erfolgt diese Entscheidung am 20. Juli 2015.
Zur Anmeldung Ihres Kindes bringen Sie bitte mit:
§ das Original der Bildungsempfehlung
§ den vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag
§ Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
§ Kopie der Geburtsurkunde
Sie und Ihr Kind können zur Anmeldung gern Wünsche äußern (z.B. mit wem Ihr Kind in einer Klasse lernen möchte). Den Antrag auf Schülerbeförderung für das Schuljahr 2015/2016 erhalten Sie bei der Anmeldung.Die Aufnahmefeier für unsere neuen Schüler findet am 07. Juli 2015 (18.00 Uhr) in unserer Aulastatt.
Ihnen und vor allem Ihrem Kind wünsche ich für die kommende Zeit viel Kraft, Gesundheit, Freude und Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schwager
Schulleiter